Heimbeirat

Laut Landesheimgesetz (LHeimG) vom 6. Mai 2009 gemäß § 9 Abs. 1 können die Bewohner in Angelegenheiten des Betriebes der Einrichtung durch ein Mitwirkungsgremium mitwirken.

Alle zwei Jahre wählen die Bewohnerinnen und Bewohner - wie vom Gesetz vorgeschrieben - ihren Heimbeirat (Mitwirkungsgremium).

Dieser hat Mitwirkungsrecht bei der Mitgestaltung des Heimlebens.

Aufgrund neuer Regelungen im Heimgesetz ist es möglich, dass nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner den Heimbeirat bilden; auch Personen aus dem Kreis der Angehörigen und auch externe Vertrauenspersonen können ihn bilden.

In unserer Einrichtung besteht der Heimbeirat laut Wahl aus einem externen Bewohnerbeirat. So kümmern sich Frau Hannelore Baumeister und Frau Christa Welsch um die Bewohnerangelegenheiten in Kooperation mit der Heimleitung.

Diese beziehen aber in ihren Sitzungen immer Heimbewohner der Einrichtung mit ein.